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Dieses Unfallwarngerät ersetzt herkömmliche Warndreiecke. Foto: DGT

Wussten Sie das nicht? Ab dem 1. Januar 2026 sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses Licht in Ihrem Auto einzuschalten

Fast die Hälfte der spanischen Autofahrer weiß nicht, dass es Pflicht wird. Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte über das neue System, das die Sichtbarkeit verbessern soll.

Ana Anguiano Magallón Mittwoch, April 30, 2025 / 09:10

Eine aktuelle Studie hat ergeben, dass viele  Autofahrer  in Spanien noch immer nichts von einer wichtigen Änderung der Verkehrssicherheitsvorschriften  wissen  , die am 1. Januar 2026  in Kraft tritt   . Ab Juli 2023 ist die Verwendung der bekannten Dreiecke zur Signalisierung von Notfällen auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr vorgeschrieben. Auf sie sollte jedoch nicht verzichtet werden: Auf Nebenstraßen bleibt ihre Verwendung weiterhin vorgeschrieben, wie die Generaldirektion für Verkehr ( DGT ) mitteilt.

Beunruhigend ist, dass fast die Hälfte der Autofahrer –  48 %  – nicht weiß, dass diese neue Maßnahme verpflichtend sein wird. Noch überraschender: Nur  12,4 %  wissen, dass die   vorgeschriebene V-16-Leuchte die vernetzte Version sein muss.

Die Studie, an der 250  Fahrer  mit einem Durchschnittsalter von 44,8 Jahren teilnahmen, unterstreicht, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für diese  Regelung zu stärken. Da die Frist näher rückt, ist es entscheidend, dass die Fahrer die obligatorische Verwendung vernetzter V-16-Leuchten verstehen   und sich angemessen auf deren Umsetzung vorbereiten.

Ziel dieser  neuen Regelung  ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und  die Zahl der Unfälle im Zusammenhang mit Signalstörungen zu reduzieren. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch maßgeblich vom Informationsstand und der Vorbereitung der Fahrer ab.

Die Verkehrssicherheit  bei der Signalisierung von Verkehrsvorfällen ist schon lange ein Anliegen der  Verkehrsbeamten und hat sich in der Einführung von   Beleuchtungseinrichtungen   und ihrer anschließenden Weiterentwicklung zu   geolokalisierten V16-Beacons niedergeschlagen, die in nicht allzu ferner Zukunft vorgeschrieben sein werden.

Diese neuen Geräte verhindern nicht nur,  dass sich die Fahrzeuginsassen  bei der Signalisierung eines Notfalls selbst in Gefahr bringen, sondern bieten auch eine visuelle Anzeige der Position des liegengebliebenen Fahrzeugs und  alarmieren so die DGT (Generaldirektion für Verkehr)  und andere angeschlossene Fahrzeuge über den Vorfall und dessen Standort.

Das V16 ist ein Unfallwarnsystem, das herkömmliche Warndreiecke  ersetzt  und anzeigt, dass ein Fahrzeug auf der Straße liegen geblieben ist oder seine Ladung darauf gefallen ist. Ab dem 1. Januar 2026  ist es das einzige gesetzlich vorgeschriebene Warnsystem.

Es handelt sich um ein kleines  gelbes Leuchtfeuer mit Konnektivität,  das mindestens 30 Minuten lang intermittierend und kontinuierlich  ein intensives  360°-Licht aussendet. Die Batterie ist im Lieferumfang enthalten und hat eine Mindestlebensdauer von 18 Monaten, unabhängig davon, ob sie wiederaufladbar ist.

ECHTZEITINFORMATIONEN ZUM ANHALTENDEN FAHRZEUG

Die DGT weist darauf hin, dass sich die Fahrer, sobald dies verpflichtend wird, an ein neues System gewöhnen müssen, das die Transparenz und Effizienz bei der Meldung von Verkehrsunfällen verbessern soll.

„Wir sollten es im Handschuhfach unseres Fahrzeugs mitführen und im Falle einer Panne oder eines Unfalls in Sekundenschnelle aktivieren können, am besten indem wir es auf dem Fahrzeugdach platzieren. In diesem Moment sendet es nicht nur das Warnlicht aus , sondern verbindet sich auch mit der DGT 3.0-Plattform, um seinen Standort in Echtzeit zu übermitteln und andere Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam zu machen“, erklärt die DGT.

Mit dieser Maßnahme sollen die Risiken herkömmlicher Warndreiecke beseitigt werden, die   insbesondere auf Schnellstraßen eine Gefahr für die Autofahrer darstellen. Das neue V16-Gerät wird somit ab diesem Zeitpunkt das einzige gesetzlich vorgeschriebene Warnsystem sein   und einen Wendepunkt für die Verkehrssicherheit darstellen.

SPANIEN, DAS ERSTE EU-LAND, DAS DIE VERPFLICHTUNG EINFÜHRT

Spanien ist das erste Land, das die Verwendung dieses Geräts zur Reduzierung der Risiken durch häufiges Stilllegen auf der Straße vorschreibt. Aus diesem Grund hat die Generaldirektion für Verkehr eine Anweisung veröffentlicht, die einerseits die Pflicht und die Bedingungen ihrer Verwendung im internationalen Verkehr für in Spanien zugelassene Fahrzeuge und andererseits die Einhaltung dieser Regelung im internationalen Verkehr innerhalb Spaniens für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge klärt.

WIE ERKENNE ICH, WELCHE V16 ZUGELASSEN SIND?

Bereits mit Geolokalisierung zugelassene Modelle werden auf der DGT-Website aktualisiert,  wo neue zugelassene Geolokalisierungsmodelle hinzugefügt werden.